Kranken- und Pflegeversicherung
Als
Arbeitnehmer ist man in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
versicherungspflichtig, wenn das Arbeitsentgelt im Jahr 2010 jährlich
49.950 EUR nicht überschreitet. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig
in einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegekasse versichern.
Diese Entgeltgrenze wird als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet.
Seit Februar 2007 gilt: Arbeitnehmer müssen drei Jahre oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen.
Die Höhe des Beitrags ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent (ab 01.07.2009), der allgemeine Beitragssatz ist der um 0,9 Beitragspunkte erhöhte Beitragssatz, der nur vom Arbeitnehmer getragen wird. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 Prozent und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.

Zusätzlich zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die nach dem 01.01.1940 geboren wurden, einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten.
Als Selbstständiger besteht keine Versicherungspflicht. Jeder kann sich freiwillig in einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegekasse versichern.