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altersvorsorge-info.de - Sozialversicherungspflicht in der Erwerbszeit

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Sozialversicherungspflicht in der Erwerbszeit

Foto: ErwerbstätigerIn der Sozialversicherung wird zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit differenziert. Entscheidend ist hierbei die Art der Versicherung und die Höhe des Einkommens oder der Berufsstatus.

Unter den Sozialversicherungen versteht man zum einen die Kranken- und Pflegeversicherung, zum anderen die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung, die in der Regel im Lohnabzugsverfahren eingezogen werden.

Lohnabzugsverfahren bedeutet, dass der Arbeitgeber vom Bruttogehalt die jeweiligen Beitragsanteile abzieht und sie zusammen mit den Arbeitgeberanteilen als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse überweist. Die Krankenkasse leitet die entsprechenden Beiträge zur Rentenversicherung weiter an die zuständige gesetzliche Rentenversicherung und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an die Bundesagentur für Arbeit.